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Kennen Sie Ihr Energiesparpotential?

Rauchmelder

Gründe für die Installation eines Rauchmelders:

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Wohnungen, die mit einem Rauchmelder ausgestattet sind, bieten allen Bewohnern deutlich mehr Sicherheit. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
 
Daher gibt es seit dem 1. Januar 2013 in fast allen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht (für Bestandswohnungen gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017).
Diese besagt, dass in Wohnräumen, neben Wohnungen auch in Einfamilienhäuser funktionsfähige Rauchmelder installiert sein müssen. Gewerberäume fallen nicht darunter, jedoch kann sich die Pflicht hierfür aus anderen Vorschriften ergeben.  

Fachgerechte Montage

Gem. DIN 14676 werden Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren installiert. Pro Wohnung werden also durchschnittlich ca. drei Rauchwarnmelder benötigt. Optimal ist die Ausstattung jedes Wohnraumes mit einem Rauchmelder.
Der Gesetzgeber gibt in der Norm 14676 konkrete Anweisung zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern.

Wir empfehlen:
Lassen Sie Ihre Geräte vom Fachmann montieren und einmal jährlich warten.
Das sichert volle Funktionsfähigkeit über die gesamte Produktlebensdauer.

Wer ist für die Installation und Betriebsbereitschaft eines Rauchmelders zuständig?

Der Bauherr oder Eigentümer einer Immobilie ist zuständig für den Einbau der Rauchmelder. Zudem ist er für den Austausch des Rauchmelders zuständig, wenn dieser defekt ist oder wenn sich, wie bei 10-Jahres-Batterien üblich, Batterien nicht wechseln lassen. Der Gesetzgeber weist jedoch die Pflicht, die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, dem Nutzer der Wohnung zu. Der selbstnutzende Eigentümer oder Mieter muss also selbstständig prüfen, ob der Rauchmelder noch funktioniert und gegebenenfalls einen Batteriewechsel durchführen. Neben einer regelmäßigen Funktionskontrolle ist zu überprüfen, dass die Öffnungen, durch die der Rauch ins Gerät eindringt, nicht durch Verschmutzungen verschlossen sind. Sollte das der Fall sein, müssen diese selbstverständlich entfernt werden.




Alarmierungsmodul für Hörgeschädigte Ei170 (ca. 4 Min.)

https://www.youtube.com/watch?v=V3oY8w7Q7Lg